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Hinweisgeberschutzgesetz

In jeder Organisation kann es vorkommen, dass gegen geltendes Recht oder Vorschriften verstoßen wird. Die Einhaltung geltender Gesetze, erforderlicher Vorgaben und gebotener Standards haben dabei höchste Priorität.

Aus diesem Grund hat die KJA Köln eine unabhängige Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.

 

Die Meldestelle kümmert sich mit absoluter Vertraulichkeit über Ihre Identität um Ihre Hinweise zu beispielweise:

  • Bestechung, Vorteilsnahme oder Korruption
  • Betrug, Diebstahl
  • Übergriffe, Erpressung oder Nötigung
  • Diskriminierung und Stalking
  • Alle weiteren Verstöße gegen geltendes RechtHinweise leisten einen wichtigen Beitrag dazu, mögliche Missstände frühzeitig zu erkennen, aufzuklären und zu beheben. Damit wird die Einhaltung der gemeinsamen Werte, Standards und Normen unterstützt.

 

Bei anonymen Meldungen können einzelne Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht vollständig erfüllt werden. Dazu gehören die Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen, Rückmeldungen zum Verfahrensstand innerhalb von drei Monaten sowie die Möglichkeit, bei Bedarf Rückfragen zu stellen.

Eine sorgfältige Prüfung von Hinweisen und Meldungen setzt möglichst aussagekräftige Informationen sowie relevante Nachweise oder Belege voraus. Diese unterstützen eine fundierte und zügige Bearbeitung des Sachverhalts.