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Beteiligung am Sondervermögen :Gezielte Mittel für die außerschulische Jugendbildung.

Es wird gefordert, mindestens 5% des NRW-Sondervermögens (etwa 1 Mrd. Euro) für die Infrastruktur
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der außerschulischen Jugendbildung bereitzustellen und die Förderprozesse einfacher und praxisnaher zu gestalten.

Wir, die christlichen Träger und Trägerinnen, betonen die Bedeutung moderner Bildungsinfrastruktur über Schulen und Kitas hinaus, besonders für Jugendbildungsstätten, Freizeitstätten und offene Kinder- und Jugendeinrichtungen. Gefordert wird ein eigenständiges Investitionsprogramm aus dem Sondervermögen für die außerschulische Jugendbildung, praxisnahe und einfache Förderbedingungen, ausreichend Mittel und eine verstärkte Beteiligung junger Menschen bei der Mittelverwendung und Projektgestaltung.

​Das Sondervermögen umfasst 21 Milliarden Euro für NRW, davon soll ein großer Teil an die Kommunen gehen, aber gezielte Investitionen in die Bildungsinfrastruktur außerhalb der Schule sind bislang nicht abgesichert.

​Es besteht ein erheblicher Investitionsbedarf bei Jugendbildungsstätten, etwa für Digitalisierung, energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Instandhaltung; bestehende Förderinstrumente decken diese Bedarfe meist nicht ab.

​Die Corona-Pandemie hat die Situation vieler Einrichtungen verschärft, einige mussten dauerhaft schließen.

Es wird gefordert, mindestens 5% des NRW-Sondervermögens (etwa 1 Mrd. Euro) für die Infrastruktur der außerschulischen Jugendbildung bereitzustellen und die Förderprozesse einfacher und praxisnaher zu gestalten.

​Gefordert werden auch verlängerte Bewilligungszeiträume, niedrige Eigenanteile, einen unbürokratischen Antragsprozess sowie ein ergänzendes Investitionsprogramm für alle relevanten Einrichtungen.​