In jeder Organisation kann es vorkommen, dass gegen geltendes Recht oder Vorschriften verstoßen wird. Die Einhaltung geltender Gesetze, erforderlicher Vorgaben und gebotener Standards hat dabei höchste Priorität.

Aus diesem Grund hat die KJA Köln eine unabhängige Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.

Die Meldestelle kümmert sich mit absoluter Vertraulichkeit über Ihre Identität um Ihre Hinweise zu beispielweise:

  • Bestechung, Vorteilsnahme oder Korruption
  • Betrug, Diebstahl
  • Übergriffe, Erpressung oder Nötigung
  • Diskriminierung und Stalking
  • Alle weiteren Verstöße gegen geltendes Recht

Mit Ihren Hinweisen können Sie uns unterstützen, eventuelle Missstände aufzudecken, zu klären und zu beheben, um so unsere Standards, Werte und Normen zu bewahren.

Bitte bedenken Sie, dass bei anonymen Meldungen die Einhaltung entsprechende Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes, wie der Erhalt einer Eingangsbestätigung binnen sieben Tagen, Rückmeldungen zum Vorgehen bis spätestens drei Monate nach Eingang einer Meldung sowie Rückfragen nicht möglich sind!

Achten Sie in diesem Fall bitte auch auf die Übersendung entsprechender Nachweise, Belege, etc., ohne deren Erhalt eine Prüfung der Hinweise oder Meldungen kaum möglich ist.